Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für die Lieferung unserer Produkte gelten ausschliesslich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ohne sofortigen Widerspruch des Kunden gelten diese als anerkannt. Technische Änderungen sind immer vorbehalten.

2. Preis in CHF

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, für Lieferungen frei Haus oder frei SBB-Bahnhof (normale Fracht), ohne Entladung und ohne Mehrwertsteuer. Bestellungen mit einem Wert unter CHF 3’500.- (NETTO) werden mit den effektiven Transportkosten, aufgerundet auf die nächsten zehn Franken, belastet.

3. Zahlungen

Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen NETTO zu leisten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

4. Übertragung von Vorteilen und Risiken

Nutzen und Gefahr gehen auch bei frachtfreien Lieferungen auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager der INDUPLAST SA oder bei Direktversand an den Kunden die Räumlichkeiten des Lieferanten der INDUPLAST SA verlässt.

Wenn der Versand aus Gründen, die die INDUPLAST SA nicht zu vertreten hat, verzögert wird oder nicht möglich ist, ist die INDUPLAST SA berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden zu lagern.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der INDUPLAST SA. Die INDUPLAST SA ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden in den entsprechenden amtlichen Registern eintragen zu lassen.

6. Lieferfristen

Die Angabe von Lieferzeiten wird objektiv, aber ohne Gewähr übermittelt.

Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen oder wird angemessen verlängert, wenn die Lieferanten der INDUPLAST SA in Verzug sind, wenn Ereignisse jeglicher Art, ohne Verschulden der INDUPLAST SA, den ordnungsgemässen Ablauf der Arbeiten zur Ausführung des Auftrags behindern oder wenn Fälle höherer Gewalt eintreten.

Wenn die Nichteinhaltung einer Lieferfrist nicht ausschließlich der INDUPLAST SA zuzuschreiben ist, ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

7. Prüfung und Mitteilung von Beschwerden

Der Kunde hat die erhaltene Ware innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zu untersuchen und der INDUPLAST SA etwaige festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Später, aber innerhalb der Garantiezeit festgestellte Mängel müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden.

8. Garantie

Unsere Produkte sind für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Lieferdatum gegen Herstellungs- oder Montagefehler in der Fabrik garantiert.

Die Garantie deckt weder normalen Verschleiss, noch Schäden, die durch übermässige Beanspruchung verursacht wurden, noch die Kosten für die eventuelle Demontage und Montage des Produkts unter Garantie ab.

9. Rücksendung

Jede Rücksendung von Waren bedarf der vorherigen Zustimmung der INDUPLAST SA. Für Rücksendungen, die nicht der INDUPLAST SA zuzuschreiben sind, wird dem Kunden eine Pauschalgebühr von mindestens 30% (je nach Zustand) des Rechnungsbetrages der zurückgesandten Ware berechnet.
Darüber hinaus gehen die Transportkosten für die Rücksendung der Ware bis zum Herstellungs- oder Reparaturwerk zu Lasten des Kunden.
Ab dem 60. Tag nach dem Lieferdatum werden keine Waren mehr zurückgenommen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Der Erfüllungsort ist der Sitz von INDUPLAST SA. Der Vertrag unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht.